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Notbetreuung während der Osterferien

Posted on 2 April, 2020
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Zur Aufrechthaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen wir im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.
Die Notbetreuung während der Osterferien ist ein dem Ausmaß der Corona-Krise geschuldetes singuläres Ereignis. Es handelt sich um eine schulische Veranstaltung, so dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben ist.

1. Voraussetzungen

Auch für die Notbetreuung in den Osterferien gelten die von der ADD vom 13. März 2020 festgelegten Voraussetzungen, die hier im Folgenden nochmals aufgeführt werden:

– Gruppengröße: max. 10 Schülerinnen und Schüler
– Abstand halten (kein direkter Kontakt)
– versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
– regelmäßiges Lüften
– tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werde)
– Zugangskontrolle
– persönliche Hygieneregeln einhalten
– keine Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit akuten Infekten
– auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
– Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Schülerinnen und Schülern sowie zum Personal

2. Zeitraum

Die Fortsetzung der Notbetreuung in den Osterferien umfasst die regulären Osterferien (5 Arbeitstage zwischen dem 09.04.2020 und dem 17.04.2020) und die regional verschiedenen beweglichen Ferientage sowie evtl. schuleigene Ausgleichtage vor den oder im Anschluss an die regulären Osterferien.

3. Organisation

– Um die Notbetreuung sicher zu stellen, organisieren die Schulen ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Eltern sollen den Schulen den Betreuungsbedarf vor Beginn der Osterferien mitteilen, im Einzelfall kann bis 12:00 Uhr des Vortages eine Nachmeldung für eine kurzfristig erforderliche Notbetreuung erfolgen.

Zur Anmeldung einer Notbetreuung melden Sie sich bitte per Email.

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