Von der aktuell geltenden Testpflicht in der Schule können diejenigen befreit werden, die entweder von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind. Dies ist durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Bescheinigung für Genesene -siehe unten- bzw. Impfausweis) bei der Klassenleitung nachzuweisen.
Die Bescheinigungen für Genesene, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt, werden zurzeit von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz versandt.
Befreiung von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene
Keine Kommentare

Vorheriger Beitrag
Es bleibt bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts bis 12.05.2021!
Nächster Beitrag
Unterricht nach den Pfingstferien
Neueste Beiträge
- Schöne Weihnachtsferien 19 Dezember, 2025
- Weihnachtliche Feierstunde der Klassen 5 der Geschwister-Scholl-Realschule plus Andernach 18 Dezember, 2025
- Lesefreude der Kinder unter Beweis gestellt 18 Dezember, 2025
- Geschwister-Scholl-Realschule plus beim Fritz-Walter-Cup 2025 dabei 18 Dezember, 2025
- Informationsabend Ganztagsschule am 13.01.2026 12 Dezember, 2025

